TICKETS

+43 676 / 724 49 49

(werktags 10:00-18:00, An Spieltagen von 14:00 - eine Stunde vor Vorstellungsbeginn)

karten(at)sellawie.at

oder in folgender Vorverkaufsstelle:

 

Firma
GABLONZER

Neugablonz 10b

4470 Enns
Mo - Do: 09:00 - 16:00
Fr: 09:00 - 12:30

NUR BARZAHLUNG MÖGLICH

 

Bürgerservicestelle

Stadtgemeinde Enns

Hauptplatz 11

4470 Enns

Mo - Mi, Fr: 07:30 - 12:30

Do: 07:30 - 18:00

NUR BARZAHLUNG MÖGLICH

 

Informationen & Online Reservierung

 

 

 

SPIELORT
Kellergewölbe Schloss Ennsegg

Schlossgasse 4

4470 Enns

Details & Karte

 

Allgemeine Bestimmungen

1. Geltungsbereich

1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Theater Sellawie in Enns und seinen Besuchern. Mit Erwerb einer Eintrittskarte gelten diese Bedingungen als vereinbart. Für Mitglieder von Besucherorganisationen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist. Die AGB gelten jeweils in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

 

1.2 Für Veranstaltungen Dritter in den Räumlichkeiten des Theaters Sellawie gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen Theater Sellawie nur eingeschränkt und nur insoweit, als die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fremdveranstalter nichts Abweichendes vorsehen.

2. Vertragsabschluss / Kartenerwerb / Versand

2.1 Der Eintrittskartenverkauf zwischen dem Theater und dem Besucher kommt durch die Bestellung des Kunden und ihre Annahme durch das Theater zustande. Eintrittskarten können an der Theaterkasse, angeschlossenen Vorverkaufsstellen sowie schriftlich, telefonisch oder über das Internet erworben werden. Erfolgt die Bestellung schriftlich, telefonisch oder über das Internet, erhält der Kunde eine Bestellbestätigung, die ihm mündlich, fernmündlich oder schriftlich mitgeteilt wird.

 

2.2 Bei telefonischer und schriftlicher Bestellung sowie bei Gruppenverkauf behält sich das Theater vor, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben. Diese Gebühr fällt auch bei Selbstabholung an. Für Bestellungen über das Internet ist das Theater berechtigt, eine Internetgebühr zu erheben. Bearbeitungs- und Internetgebühr beinhalten die Versandkosten und sind zusammen mit dem Kaufpreis zu bezahlen.

 

2.3 Hinterlegte Tickets sind unter Angabe des Nachnamens des Bestellers oder unter Vorlage der Bestellbestätigung bis spätestens 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn abzuholen.

 

2.4 Bei Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. 

3. Fälligkeit und Zahlung / Eigentumsvorbehalt / Verzug

3.1 Der Kaufpreis wird mit der Bestätigung der Bestellung zur Zahlung fällig, spätestens jedoch am Tag der Veranstaltung. Zahlungen können, soweit nicht anders vereinbart, durch Überweisung oder durch Barzahlung am Veranstaltungsort erfolgen.

 

3.2 Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Theaters Sellawie. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden, ist der Kunde zur unverzüglichen Rücksendung der Eintrittskarten und zur Erstattung der durch die Rückbelastung entstandenen Kosten verpflichtet. Reservierte Karten, die nicht rechtzeitig bezahlt werden, werden nach Ablauf der Zahlungsfrist zum freien Verkauf freigegeben.

4. Beginn / Einlass

4.1 Das Theater wird in der Regel eine Stunde vor Beginn der Vorstellung geöffnet.

 

4.2 Nach Beginn einer Vorstellung können Besucher mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher erst in einer geeigneten Pause in den Zuschauerraum eingelassen werden.

 

4.3 Ein Anspruch auf Pause besteht nicht.

5. Änderungen von Besetzungen / Vorstellungszeiten

Das Theater Sellawie behält sich vor, aus zwingenden Gründen die angekündigte Besetzung der Rollen sowie die Vorstellungszeiten kurzfristig zu ändern.

6. Rückgabe und Umtausch von Eintrittskarten / Kartenverlust

6.1 Eine Rückgabe bzw. der Umtausch von Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen.

 

6.2 Bei Vorstellungsausfall bietet das Theater dem Kunden den Umtausch gegen ein gleichwertiges Ticket für eine andere Vorstellung seiner Wahl innerhalb der gleichen Veranstaltungsserie an, oder erstattet den Kaufpreis gegen Rückgabe der Eintrittskarte. Der Wunsch auf Tausch bzw. Rückgabe muss dem Theater unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach der ausgefallenen Vorstellung vorliegen. Anderenfalls verfällt der Anspruch. Weitergehende Ansprüche des Kunden (z. B. Anfahrts-/Übernachtungskosten) sind ausgeschlossen.

 

6.3 Bei Vorstellungsabbruch wird das Eintrittsgeld nur erstattet, wenn noch nicht die Hälfte der Vorstellung abgelaufen war. Ein Erstattungsanspruch ist spätestens innerhalb von fünf Tagen dem Theater schriftlich mitzuteilen.

 

6.4 Es ist nicht zulässig, einen anderen, als den auf der Eintrittskarte bezeichneten Platz einzunehmen. Bei unberechtigtem Platzwechsel kann der Unterschiedsbetrag erhoben oder der Besucher von diesem Platz oder aus der Vorstellung verwiesen werden.

 

6.5 Eine Erstattung des Kaufpreises oder die Aushändigung von Ersatzkarten bei Verlust von Eintrittskarten ist ausgeschlossen.

7. Ermäßigte Eintrittspreise

7.1 Ermäßigungen werden in Abhängigkeit von der jeweiligen Veranstaltungsserie durch das Theater gewährt (Siehe Karteninformationen der jeweiligen Produktion). Die für die Vorstellung jeweils geltenden Rabatte sind an der Theaterkasse bzw. beim telefonischen Vorverkauf zu erfragen.

 

7.2 Das Theater verlangt bei allen ermäßigten Eintrittskarten vor Einlass den Nachweis der entsprechenden Berechtigung. Die Berechtigung muss am Vorstellungstag bestehen. Ermäßigungen müssen mit Lichtbildausweis beim Einlass nachgewiesen werden. Wird der Nachweis nicht erbracht, muss die Differenz zum vollen Kartenpreis vor Einlass nachentrichtet werden. Anderenfalls kann der Einlass nicht gewährt werden.

 

7.3 Die gleichzeitige Gewährung mehrerer Rabatte pro Eintrittskarte ist ausgeschlossen.

 

7.4 Nach Abschluss des Buchungsvorganges können Rabatte nicht mehr berücksichtigt werden.

8. Ton- Film- Foto- und Videoaufnahmen

8.1 Am Veranstaltungsort sind Ton-, Film- Foto- und Videoaufnahmen aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Aufnahmegeräte und Kameras aller Art dürfen nicht in den Theatersaal mitgebracht werden.

 

8.2 Bei Zuwiderhandlungen ist das Hauspersonal berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Aufführung festgehalten sind, können vom Veranstalter eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat.

 

8.3 Besucher des Theaters erklären mit dem Kauf der Eintrittskarte ihre Einwilligung dazu, dass das Theater im Rahmen der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen macht und dies ohne zeitliche und räumlich Beschränkung vervielfältigt und veröffentlicht. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.

9. Hausrecht / Hausordnung

9.1 Es gelten die Bestimmungen der Hausordnung des Theaters Sellawie. Diese ist am Veranstaltungsort sichtbar bzw. auf der Internetseite des Theaters Sellawie platziert.

 

9.2 Der Besucher akzeptiert durch den Erwerb der Eintrittskarte die jeweils gültige Hausordnung der Spielstätte oder des Veranstaltungsortes.

 

9.3 Bei Verstößen gegen die Hausordnung kann der Besucher der Vorstellung verwiesen werden und gegebenenfalls gegenüber dem Theater Sellawie schadenersatzpflichtig werden. Der Kaufpreis wird in diesem Fall nicht rückerstattet.

10. Fundsachen

10.1 Gegenstände aller Art, die im Bereich des Theaters gefunden werden, sind beim Theaterpersonal abzugeben.

 

10.2 Der Verlust von Gegenständen ist bei dem Bühnenpförtner oder beim Theaterpersonal zu melden.

11. Haftung / Schadenersatz

11.1 Das Theater übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden jeglicher Art, sofern das Theater, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

 

11.2 Schadensersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit das Theater, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind.

 

11.3 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

 

11.4 Für Fremdleistungen (z. B. gastronomische Leistungen) haftet nicht das Theater, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.

 

12. Datenschutz

12.1 Das Theater ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten des Kunden im Sinne des Datenschutzgesetzes zu bearbeiten und zu speichern.

12.2 Bei Bestellung über das Internet, E-Mail werden alle vom Kunden eingegebenen Daten vertraulich behandelt.

13. Anwendbares Recht / Erfüllungsort und Gerichtsstand / Salvatorische Klausel

13.1 Es gilt das österreichische Recht. Die Vertragssprache ist Deutsch.

 

13.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen Theater und Kunden aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist Enns, sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

 

13.3 Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.

 

Das Theater Sellawie behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern.

Stand: 01. August 2014

AGB Sellawie.pdf
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